CSCs brauchen nicht nur die Anbaugenehmigung nach KCanG, sondern auch gegebenenfalls auch weitere, wie die baurechtliche Genehmigung. Hier kann es im Bundesland unterschiedliche Interpretationsmöglichkeiten geben.
Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen vereinen fast die Hälfte aller Genehmigungen. Bayern hat eine Rückzugsquote von 43 %. In Jena scheiterte ein CSC, weil der Abstand zur nächsten Schule 198 statt 200 Meter betrug. In Hagen zerstörte die Kriminalpolizei 900 legal angebaute Pflanzen eines lizenzierten Clubs — weil niemand bei der Bezirksregierung nachgefragt hatte.
Und seit der Bundestagswahl 2025: politische Unsicherheit. Die ergebnisoffene Evaluierung steht bevor. Eine vollständige Rücknahme gilt als unwahrscheinlich, aber Verschärfungen in Einzelbereichen sind möglich. Die Botschaft: Wer in diesem Umfeld ohne strukturierte Prozesse arbeitet, arbeitet gegen sich selbst.